Staatliche Förderung und Energieberatung
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Staatliche Förderungen und energieberatung
Unsere Dienstleistungssektor Energieberatung
Der Bereich der Energieberatung in Verbindung mit Fördermöglichkeiten ist ein komplexes Themenfeld, das von den meisten Interessenten kaum überschaubar ist. Dabei haben Sie die freie Wahl, ob Sie einen umfassenden Sanierungsfahrplan oder eine Baubegleitung für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen von uns wünschen. Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Belangen, die den gesamten Rahmen einer energetischen Sanierung von Wohngebäuden oder die Umsetzung von Einzelmaßnahme betreffen. Als zugelassener Energieeffizienz-Experten sind wir auf der Energieeffizienzliste (www.energie-effizienz-experten.de) für Förderprogramme der Deutschen Energie-Agentur gelistet. Dieses Verzeichnis führt nachweislich qualifizierte Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren auf.
Unsere Themenwelt
Tauchen Sie ein in unsere Themenwelt und entdecken Sie eine Vielzahl von Informationen zu unterschiedlichen Themen. Erfahren Sie außerdem, auf welchen Gebieten wir für Sie aktiv sind.
Staatliche Förderung
Als Besitzer eines Hauses stehen Ihnen staatliche Zuschüsse unterschiedlicher Höhe zur Verfügung, wenn Sie energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen. Hier finden Sie weitere Informationen zu den staatlichen Fördermöglichkeiten. Als qualifizierter Energieeffizienzexperte übernehmen wir gerne den lästigen Papierkram für Sie und beantragen die staatlichen Zuschüsse für Sie.
Individueller Sanierungsfahrplan
Wenn Sie Ihr Zuhause energieeffizienter gestalten und dabei von Förderprogrammen profitieren möchten, sollten Sie unseren maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan, auch bekannt als iSFP, in Anspruch nehmen. Als anerkannte Experten für Energieeffizienz ermitteln wir Schwachstellen an Ihrem Wohngebäude gemäß den Vorgaben des BAFA und empfehlen Ihnen individuelle Sanierungsmaßnahmen.
Profitieren Sie von staatlichen Förderungen und steigern Sie Ihre Energieeffizienz!
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Unser Fördermittel-Service für Einzelmaßnahmen
Mit staatlichen Zuschüssen haben Sie die Möglichkeit, von verschiedenen Förderprogrammen zu profitieren. Egal, ob Sie eine Dämmung, neue Fenster oder eine moderne Heizungsanlage planen – wir unterstützen Sie dabei, die passenden Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – zu finden und zu beantragen. Doch der Antragsprozess kann eine Herausforderung sein, der nur von Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden darf. Als offiziell anerkannter Energieeffizienz-Experte sind wir dazu berechtigt, sämtliche Schritte zur Beantragung von BAFA-Fördermaßnahmen durchzuführen. Wir kennen die aktuellen Förderrichtlinien und helfen Ihnen dabei, das Maximum aus den vorhandenen Fördermöglichkeiten herauszuholen.
Unser Fördermittel-Service umfasst die Planung der Einzelmaßnahmen, die Beantragung der Fördermittel, die Begleitung der Baumaßnahmen und die abschließende Abnahme der Einzelmaßnahmen für den Abruf der Fördermittel. Wir prüfen auch im Vorfeld, ob Ihre Immobilie förderfähig ist.
Für einige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle können wir Ihnen zusätzlich ein umfangreiches Leistungspaket anbieten, das weit über unseren Fördermittel-Service hinausreicht. Wir tauschen Ihre alten Fenster, Haustüren oder Terrassentüren gegen neue, energieeffiziente Modelle aus oder dämmen Ihre Geschossdecke und übernehmen die gesamte Antragsstellung und Formularbearbeitung für Sie. So können Sie sich entspannt zurücklehnen und den üppigen Zuschuss genießen.
Individueller Sanierungsfahrplan: Es ist nicht zwingend erforderlich, einen individuellen Sanierungsfahrplan für staatliche Fördergelder zu erstellen. Dennoch können Hausbesitzer, die im Voraus einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für ihr Wohngebäude erstellen lassen, bis zu 5 % mehr Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäude erhalten. Wer kann diesen iSFP für Sie erstellen? Wir, selbstverständlich!
Hinweis: Es ist wichtig, dass die Beantragung von Fördermitteln vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Keine Materialien dürfen bestellt oder Handwerker beauftragt werden, bevor wir den Antrag für Sie gestellt haben. Ein Angebot im Vorfeld ist selbstverständlich möglich.
Weitere Informationen sowie die aktuellen Förderungszuschüsse finden Sie auf der Webseite: www.bafa.de
Die BEG, die Bundesförderung für effiziente Gebäude, bündelt verschiedene Förderprogramme, die Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich unterstützen. Die BEG ersetzt damit frühere Förderungen und ermöglicht eine effektivere Unterstützung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich. Die Förderung zielt darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien und eine verbesserte Energieeffizienz zu fördern und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die Bundesförderung (BEG) besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die BEG EM fördert folgende Einzelmaßnahmen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Heizungsoptimierung
- Anlagentechnik
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen.
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
- Dachflächendämmung
- Dämmung der Außenwände
- Erstmaliger Einbau 3-fach verglaster Fenster
- Sommerlicher Wärmeschutz, beispielsweise durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, wie sie durch intelligente Rolllandesysteme oder Raffstoreanlegen ermöglicht wird.
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sowie der Einsatz erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung. Die Zuschüsse variieren dabei.
Es werden Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden bezuschusst, die mindestens 2 Jahre alt sind. Mit diesen Maßnahmen muss die Energieeffizienz des Heizungsverteilsystems erhöht werden, beispielsweise durch einen Austausch der Heizungspumpe und einen hydraulischen Abgleich des Heizungssystems.
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, z.B.
- Hauseigentümer
- Contractoren
- Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen
- Kommunen
- Die staatliche Förderung beträgt 15% der gesamten Investitionssumme, inklusive Material und Montagekosten, bei Anlagen zur Wärmerzeuger bis zu 40 %.
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt je Einzelmaßnahme mindestens 2.000€.
- Für jedes Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 60.000€ Gesamtinvestitionssumme je Wohneinheit begrenzt.
- Es dürfen verschiedene Einzelmaßnahmen durchgeführt werden, die jedoch immer einzeln beantragt werde müssen.
Für bestimmte Maßnahmen im Rahmen der Antragstellung bei der BEG ist die Hinzuziehung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich. Dies betrifft:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (ausgenommen Heizungsanlagen),
- die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anträge mit einem iSFP-Bonus
- Fachplanung und Baubegleitung.
Bei anderen förderfähigen Maßnahmen ist eine Zusammenarbeit mit einem EEE optional.
Ein EEE unterstützt den Antragsteller bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Vor Antragstellung beim BAFA verfasst der Experte eine technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme und überreicht dem Antragsteller eine TPB-ID, die im Antragsformular des BAFA angegeben werden kann.
Nach Abschluss der Maßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN), der bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme den technischen Anforderungen der Förderrichtlinie entspricht. Der EEE übergibt dem Antragsteller eine TPN-ID, die beim Einreichen des Online-Verwendungsnachweises beim BAFA angegeben werden muss.
- Persönliche Gespräch: Für dieses Förderprogramm müssen wir als Energieeffizienz-Experte (EEE) mit eingebunden werden. Wir beraten Sie vorab über geeignete und aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen für Ihr Projekt und erstellen nach technischer Prüfung eine Fachplanung. Die Kosten für den Energieeffizienz-Berater sind über eine gesonderte Förderung zu 50% abzugsfähig.
- Angebot mit Fördersumme: Sie möchten Ihre Fenster, Außentüren oder Geschossdecke energetisch sanieren? In diesem Fall bieten wir nicht nur unseren Fördermittel-Service an, sondern erstellen Ihnen auch sehr gerne ein persönliches Angebot zu Ihrem Fenster-/ Türentausch. Bei allen anderen Gewerken reichen Sie uns die Angebot für die Antragsstellung ein.
- Vollmacht: Sie erteilen uns eine Vollmacht, damit wir in Ihren Namen einen Förderantrag stellen dürfen.
- Fachplanung: Anschließend erstellen wir die Fachplanung für Ihr Bauvorhaben und beantragen im BAFA-Zuschussportal Ihre Zuschüsse.
- Prüfung: Die BAFA prüft den Antrag und erteilt den Zuwendungsbescheid.
- Baubegleitung: Nach der durchgeführten Maßnahme bescheinigten wir als Energieeffizienz-Experte im Rahmen einer Abnahme die Umsetzung der energetischen Maßnahmen und erstellen die technische Projektbeschreibung.
- Rechnung einreichen und Zuschüsse erhalten: Wenn alles fertig ist, müssen Sie nur noch die Rechnung und Zahlungsnachweise bei uns einreichen (wenn wir die Arbeiten durchgeführt haben natürlich nur die Zahlungsnachweise) und um den Rest kümmern wir uns wieder.
- Auszahlung der staatlichen Zuschüsse: Nach erfolgter Überprüfung durch die BAFA erhalten Sie den BAFA-Zuschuss auf Ihr Konto ausbezahlt.
- Achtung: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- Kosten: Die Kosten für eine professionelle Fachplanung und Baubegleitung variieren je nach Größe des Bauvorhabens und bewegen sich im Bereich von 250-700€.
- Staatlicher Zuschuss: Der Staat gewährt einen großzügigen Zuschuss von 50 % unserer Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung! Das bedeutet, dass Sie nicht nur eine erstklassige Beratung und Begleitung erhalten, sondern auch noch die Hälfte der Kosten vom Staat erstattet bekommen. Eine Win-win-Situation für alle Bauherren und Bauherrinnen, die auf der Suche nach zuverlässiger Hilfe bei ihrem Bauprojekt sind.
Wenn Sie sich für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) entscheiden, um Ihre Energieeffizienz zu erhöhen, lohnt es sich doppelt. Denn Sie profitieren nicht nur von den Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen, sondern erhalten auch einen Bonus von 5 %.
Hinweis: Die Gewährung des 5 % Extra-Zuschusses beschränkt sich ausschließlich auf Fördermaßnahmen, die sich auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beziehen.
Als zugelassener Energieeffizienz-Experte sind wir berechtigt, einen iSFP für Sie zu erstellen. Weitere Information dazu erhalten Sie auf dieser Seite.
Nutzen Sie den Sanierungsfahrplan und profitieren Sie von der staatlichen Förderung
Individueller Sanierungsfahrplan: Ihr persönlicher Lotse für eine erfolgreiche Gebäudesanierung
Sie möchten Ihr Wohngebäude energetisch optimieren und dabei auch noch Förderungen nutzen? Dann ist unser individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, genau das Richtige für Sie. Wir als zugelassener Energieeffizienz-Experte identifizierten gemäß Vorgaben der BAFA energetische Schwachstellen an Ihrem Gebäude und zeigen Ihnen maßgeschneiderte Maßnahmen zur Sanierung auf. Dabei betrachten wir das gesamte Gebäude von Dach bis Keller und von Gebäudehülle bis Heiz- und Anlagentechnik.
Unser Ziel ist es, für Sie den größten Einspareffekt zu erzielen und gleichzeitig Bauteilschäden zu vermeiden. Ein individueller Sanierungsfahrplan gewährleistet die professionelle Planung der Maßnahmen und die Möglichkeit, Förderungen zu nutzen. Wir überprüfen und bewerten für Sie Angebote verschiedener Gewerke, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben für eine Förderung erfüllt werden.
Der individuelle Sanierungsfahrplan bietet eine leicht verständliche Übersicht über mögliche Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude. Anhand von Kennwerten und einer Farbskala wird deutlich dargestellt, welche Auswirkungen die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen haben. Dies ist insbesondere für Eigentümer/innen von Vorteil, die unsicher sind, wo sie am besten ansetzen sollten. Sollten Sie beispielsweise zuerst die Fenster oder die Heizung austauschen?
Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen auf, welche Maßnahmen am sinnvollsten sind und welche Kombinationen das größtmögliche Einsparpotenzial bieten. Dabei werden auch mögliche spätere Sanierungsschritte berücksichtigt, um ein schlechtes Kosten/Nutzen-Verhältnis zu vermeiden. Ein Beispiel hierfür wäre, dass zuerst eine neue Heizung eingebaut wird, die dann später für eine gedämmte Gebäudehülle überdimensioniert wäre.
Der iSFP ist ein personalisierter Sanierungsplan, der speziell auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist, um Ihr Gebäude Schritt für Schritt zu modernisieren. In Zusammenarbeit mit einem Energieeffizienz-Experten wird dieser Plan erstellt, wobei die einzelnen Sanierungsschritte so aufeinander abgestimmt sind, dass sie sowohl ökonomisch als auch energetisch optimiert sind.
Die Größe des iSFP hängt von Ihren individuellen Wünschen und Möglichkeiten als Hausbesitzer/in ab. Der Plan kann nur wenige Einzelmaßnahmen umfassen oder bis hin zur vollständigen Gebäudesanierung reichen. Sobald der iSFP fertiggestellt ist, erhalten Sie die beiden wichtigsten Dokumente: "Mein Sanierungsfahrplan" und die "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen". Sanierungsfahrplans
- Schritt 1: Beratungsgespräch und Datenaufnahme des Wohngebäudes vor Ort.
- Schritt 2: Energetische Bewertung des Istzustandes Wohngebäudes.
- Schritt 3: Entwicklung von individuellen Sanierungsvorschlägen.
- Schritt 4: Abstimmung des individuellen Sanierungsfahrplans mit dem Kunden.
- Schritt 5: Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans.
- Schritt 6: Erläuterung des individuellen Sanierungsahrplans.
- Schritt 7: Übergabe des individuellen Sanierungsfahrplans
Im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans wird zunächst der energetische Ist-Zustand Ihres Gebäudes genau unter die Lupe genommen und in verschiedene Bereiche aufgeschlüsselt, wie beispielsweise die Wärmeerzeugung und die Dämmqualität des Dachs. Daraufhin wird Ihnen aufgezeigt, welche Schritte erforderlich sind, um das Gebäude in eine energieeffiziente Zukunft zu führen. Anhand von Kennwerten für den Energiebedarf sowie einer Farbskala können Sie zudem direkt erkennen, welche Auswirkungen Ihre geplanten Sanierungsmaßnahmen auf den Energieverbrauch haben werden.
Neben den konkreten Maßnahmen, die für Ihr Gebäude empfohlen werden, erhalten Sie auch Informationen darüber, welche finanziellen Investitionen notwendig sind und welche Fördermittel Ihnen zur Verfügung stehen. Auf diese Weise können Sie Ihre jährliche Kostenbelastung abschätzen und gezielt planen. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie erneuerbare Energien sinnvoll einsetzen können und welche Einsparungen in Bezug auf CO2-Emissionen damit verbunden sind. Die wichtigsten Maßnahmen werden Ihnen dabei in einer klaren Prioritätenliste präsentiert.
In Zusammenarbeit mit unserem Energieeffizienz-Experten wird dieser Plan erstellt, wobei die einzelnen Sanierungsschritte so aufeinander abgestimmt sind, dass sie sowohl ökonomisch als auch energetisch optimiert sind.
Der Plan kann nur wenige Einzelmaßnahmen umfassen oder bis hin zur vollständigen Gebäudesanierung reichen. Sobald der iSFP fertiggestellt ist, erhalten Sie die beiden wichtigsten Dokumente: "Mein Sanierungsfahrplan" und die "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen".
Im iSFP dreht sich alles um die Fahrplanseite - das Herzstück des Dokuments "Mein Sanierungsfahrplan", welches individuell für Sie erstellt wird. Hier wird der Fortschritt der Sanierung symbolisch dargestellt, indem alle vereinbarten Maßnahmen(-pakete) in chronologischer Reihenfolge aufgeführt werden. Dabei sind alle baulichen Maßnahmen, Kosten und Einsparpotenziale übersichtlich auf einer Seite aufgeführt.
Als Ergänzung zum "Mein Sanierungsfahrplan" erhalten Sie die "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen". Diese bietet detaillierte Informationen zu den einzelnen Sanierungsschritten, inklusive technischer Daten wie Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG), Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS) oder Dämmstoffdicken. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Angebote gezielter auf Ihre Bedürfnisse auszurichten und sich optimal auf die anstehenden Bauarbeiten vorzubereiten.
- Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein und vorwiegend als Wohngebäude genutzt werden.
- Einen Förderantrag dürfen Eigentümer, Mieter oder Pächter stellen
- Der beauftragte Energieeffizienz-Experte muss als Energieberater für Wohngebäude zugelassen sein.
- Die BAFA fördert den iSFP mit bis zu 80% des Beratungshonorars.
- Der maximale Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt aktuell bei 1.300€ und für größere Wohngebäude bei 1.700€.
- Sie müssen also lediglich 260€ oder 340€ selbst zahlen.
- Die Zuschüsse für die Beratung und den iSFP werden direkt an den Energieeffizienz-Experten ausgezahlt.
Wenn Sie sich für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) entscheiden, um Ihre Energieeffizienz zu erhöhen, erhalten Sie auf Extra-Förderung auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Energieausweis - Pflicht für den Verkauf oder Vermietung von Immobilien
Der Steckbrief für Ihr Zuhause - Warum ein Energieausweis wichtig ist
Der Energieausweis ist ein wichtiger Steckbrief für Wohngebäude, der uns Aufschluss über die Energieeffizienz eines Hauses gibt. Um den energetischen Zustand von Gebäuden zu bewerten, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen Energieausweise vor. Diese enthalten allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Heizstoffen und den Energiekennwerten des Gebäudes. Modernere Ausweise führen zudem eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H auf, vergleichbar mit Elektrogeräten.
Wird ein Energieausweis für ein reines Wohngebäude ausgestellt, betrifft dies das gesamte Gebäude und nicht nur eine einzelne Wohnung. In Gebäuden mit Wohnungen und Räumen für andere Nutzungen gilt der Ausweis ausschließlich für den Wohnbereich. Dabei muss der Ausweis den Vorgaben des geltenden GEG entsprechen und von der ausstellenden Person mit Name, Anschrift, Berufsbezeichnung und Ausstellungsdatum eigenhändig oder durch digitale Signatur unterschrieben werden. Ein Farbausdruck ist nicht zwingend erforderlich.
Es existieren zwei unterschiedliche Berechnungsverfahren, die sich grundlegend voneinander unterscheiden: Ein „Bedarfsausweis“ wird auf Basis des berechneten Energiebedarfs erstellt. Wird der gemessene Energieverbrauch für den Ausweis ermittelt, spricht man von einem „Verbrauchsausweis“.
Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig!
Unter Primärenergie versteht man die gesamte ursprünglich aufgewendete fossile Energiemenge inklusive Verluste, welche bei Abbau, Lieferung und Verarbeitung des Energieträgers entstehen.
Der Primärenergiekennwert (PE-Kennwert) gibt somit Auskunft über die gesamte Kette der Energiebereitstellung - von der Ölquelle, dem Bergwerk oder dem Baum bis hin zur Heizung, je nachdem welcher Brennstoff genutzt wird. Dieser Kennwert dient als Indikator für die Umweltauswirkungen des Hauses und erweist sich insbesondere im Hinblick auf den Klimaschutz als relevant.
Bei der Betrachtung der sogenannten Endenergie wird nachträglich berücksichtigt, ob erneuerbare Energiequellen wie die Sonne oder Holz als nachwachsender Rohstoff genutzt werden. Diese erfordern keinen großen Aufwand für Bohrungen, Transport und Aufbereitung oder binden bei ihrem Nachwachsen das Treibhausgas CO₂.
Wenn ein Haus mit regenerativen Energien beheizt wird, ist der Primärenergiekennwert (PE-Wert) in der Regel besser als der Endenergiekennwert. Im Gegensatz dazu ist der PE-Kennwert von fossilen Brennstoffen wie Öl oder Erdgas immer größer als der Endenergiekennwert. Ob der Gesamtwert für die Primärenergie für das Gebäude größer oder kleiner ist als der Endenergiekennwert, hängt vom Anteil der verwendeten Brennstoffe ab, die zur Energieversorgung kombiniert werden können.
Der Bedarfsausweis ermittelt anhand von Baujahr, Bauunterlagen wie Gebäudetyp, Adresse, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche sowie den technischen Gebäude- und Heizungsdaten und standardisierten Rahmenbedingungen wie Klimadaten, Nutzerverhalten und Raumtemperatur die Kennwerte für den Energiebedarf.
Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis sind die berechneten Kennwerte unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner.
Allerdings hängt die Genauigkeit und damit die Aussagekraft des Ausweises stark davon ab, wie exakt und aufwendig die Person, die den Ausweis ausstellt, die Daten erhebt. Preisgünstige Angebote können demnach weniger präzise ausfallen.
Um einen Verbrauchsausweis zu erhalten, müssen neben der Adresse und der Nutzfläche auch die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre vollständig vorliegen. Dabei darf das Ende des Abrechnungszeitraums nicht länger als 18 Monate zurückliegen und eventuelle Leerstände sollten berücksichtigt werden.
Besonderes Augenmerk sollte auf die Erfassung des Warmwasserverbrauchs gelegt werden, da hierbei dezentrale Erhitzer wie elektrische Boiler oder Durchlauferhitzer eine Rolle spielen können. Die Kennwerte für den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes werden aus den Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Verbrauchsmessungen ermittelt.
Es ist jedoch möglich, dass ein Verbrauchsausweis nicht erstellt werden kann. Dies ist unter anderem der Fall, wenn das Gebäude über Etagenheizungen beheizt wird oder in jüngster Vergangenheit umfassende Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
Im Energieausweis befindet sich ein Farbband mit Energiekennziffern, welche Auskunft darüber geben, wie viel Energie "typische" Gebäude benötigen. Je nach Größe des Gebäudes benötigt ein Neubau ca. 50 kWh/(m2a) und fällt somit in die Energieeffizienzklassen A oder B. Mithilfe der Vergleichsgebäude können Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes einschätzen. Für eine noch genauere Einschätzung können Sie auch die Farben des Bandtachos sowie die Einteilung in Energieeffizienzklassen (A+ bis H) heranziehen.
Seit dem Jahr 2014 besteht die Pflicht, beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien einen Energieausweis vorzulegen. Auch bei Neubauten muss dieser als Teil der Bauantragsunterlagen beigefügt werden, und zwar sowohl für Wohn- als auch für Gewerbegebäude. Zudem ist ein Energieausweis auch bei einer umfassenden energetischen Sanierung erforderlich.
Der Energieausweis ist ein nützliches Instrument, um die energetischen Eigenschaften von Gebäuden im ganzen Land zu vergleichen. Allerdings müssen Sie beachten, dass in einem Energieausweis keine direkten Vorhersagen über den zukünftigen Energieverbrauch oder Sanierungskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen aufgeführt sind. Diese Informationen erhalten Sie nur, wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen.
Seit Mai 2014 erhalten neu ausgestellte Energieausweise eine individuelle Registriernummer, welche von uns als Ausweisaussteller beim Deutschen Institut für Bautechnik beantragt wird. Diese Nummer dient den zuständigen Behörden zur stichprobenartigen Überprüfung der Ausweise, um deren Qualität zu verbessern.
Untersuchungen, auch durch die Verbraucherzentralen, haben Mängel in der Qualität einiger Dokumente aufgezeigt, daher ist es wichtig, dass ein bestimmter Anteil aller neuen Energieausweise kontrolliert wird. Die Behörden wählen hierzu Ausweise anhand ihrer Registriernummern aus.
Als Energieeffizienz-Experte sind wir dazu verpflichtet, Kopien der von uns ausgestellten Energieausweise für zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen den Kontrollbehörden vorzulegen. Wir halten dabei die Datenschutzbestimmungen strikt ein. Die Überprüfung der Ausweise kann auf verschiedene Weise erfolgen, bis hin zur vollständigen Überprüfung der eingegebenen Daten und Ergebnisse.
Sie benötigen eine Energieberatung?
Zintl GbR | Deuterbachstraße 3a | 35768 Siegbach
Telefon: 02778 6969792 oder 300 | E-Mail: energieberatung@schreinerei-zintl.de
Luftdicheitsmessung
Blower-Door-Test - Ist Ihr Haus noch ganz dicht?
Was ist ein Blower-Door-Test und warum ist er wichtig?
Wenn Sie Ihre Immobilie energieeffizienter gestalten möchten, ist es oft sinnvoll, die Luftdichtigkeit Ihres Gebäudes zu überprüfen. Der Blower-Door-Test wird gemäß der DIN EN ISO 9972 durchgeführt und dient der Überprüfung der Luftdichtheit. Hierbei werden mögliche Undichtigkeiten an Außenwänden, Rollladenkästen, Fenstern und Außentüren erkannt und beseitigt, um langfristig Heizkosten zu sparen.
Für Neubauten schreibt das Gebäudeenergiegesetz eine luftdichte Gebäudehülle vor, die durch die Differenzdruckmessung des Blower-Door-Test erreicht wird. Eine unzureichende Luftdichtheit führt zu Zuglufterscheinungen, die langfristig Bauteilschäden wie Schimmelbildung an Wärmebrücken verursachen können.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchführung eines Blower-Door-Test, um Schwachstellen an Ihrem Gebäude zu erkennen und zu beseitigen. Die Kosten variieren je nach Anzahl der zu messenden Wohneinheiten und unserer Anfahrtsstrecke. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
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